Mittwoch, 12. Februar 2014

Auf Kurs zum Skipper - Der SKS (Sportküstenschifferschein) - Teil 3 - Die Praxis


Hey Leute,

weiter geht’s in Sachen SKS (Sportküstenschifferschein) in meiner Serie „Auf Kurs zum Skipper“. Die Dritte im Bunde ist die Praxis. Die Prüfung an sich ist, je nachdem bei welchem Ausschuss und Revier und nicht zuletzt der Gesinnung des Prüfers mehr oder weniger easy. Es gibt Pflichtmanöver die jeder am Ruder hinlegen muss und die müssen spätestens beim zweiten Versuch sitzen. Dazu gehören selbstverständlich wichtige Manöver wie Person über Bord oder eine Halse fahren. Einige Manöver muss man zwei Mal fahren. Einmal unter Maschine und einmal unter Segel. Übrigens war An- und Ablegen und Ankern und solche Sachen bei uns kein Prüfungsinhalt und je nach Segelschule wird das auch nicht so richtig gelehrt oder geübt wie man sich das wünschen oder erwarten würde. Dann gibt es Nebenprüfinhalte wie zum Beispiel Windkurse auf Kommando des Prüfers laufen, Vorfahrtsregeln beachten oder auch Verständnisfragen beantworten. Wer grade nicht Rudergänger ist, sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass er gerade nicht geprüft werde, denn man ist dann in aller Regel mit Leinen- oder Schotführung während der Manöver des Rudergängers beschäftigt und hat dessen Kommandos zu befolgen und zwar korrekt. Strikte und korrekte Kommandosprache ist schon die halbe Miete in der praktischen Prüfung, vorausgesetzt das Manöver ist anschließend erfolgreich. Die Prüfung selbst ist schnell gegessen, aber der Weg dahin nicht. Denn man muss, bevor man zur praktischen Prüfung zugelassen wird (jedenfalls steht das so in den Richtlinien) den Nachweis führen, dass man bereits mindestens 300 Seemeilen auf einer seegehenden Yacht in Küstengewässern als aktives Crewmitglied auf dem Tacho hat und diese Seemeilen müssen nach dem Erhalt des SBF See erworben worden sein. 


Jede Segelschule bietet entsprechende „Prüfungstörns“ von einer Woche Dauer an. Nicht wenige schreiben auf ihrer Homepage, dass man die 300 Seemeilen auf diesem Törn erwirbt. Das ist zumeist geflunkert! Wäre das wahr, würde keiner der Prüflinge die Prüfung bestehen. 300 Seemeilen in einer Woche zu laufen wäre nur möglich, wenn man jeden Tag richtig Leine gibt, lange Schläge fährt, Nachtfahrt macht (was nicht schlecht wäre und auch viele nicht machen)…und das die ganze Woche lang. Dann sind aber noch keine Manöver geübt usw.. Die meisten Segelschulen, die das so bewerben, schreiben zwar auf den Wisch für den Ausschuss 300 Seemeilen, tatsächlich zurückgelegt hat man aber zwischen 160 und 190 Seemeilen. Das kann man gut finden und sich damit zufrieden geben oder auch nicht.

Ich finde es sinnvoll zunächst mal auf einem Törn einer Segelschule mit zu fahren (nach Erhalt des SBF See) und erst mal eine Woche in Ruhe Meilen zu sammeln und in die Praxis schon mal ganz ungezwungen reinzukommen und das Segeln überhaupt erst mal zu lernen (wir gehen immer noch vom Quer- oder Neueinsteiger aus). Danach kann man sich für den Prüfungstörn anmelden und Ernst machen.

Wir hatten unseren Prüfungstörn in der Ostsee gefahren. Vorher hatten wir einen Urlaubstörn im adriatischen Meer an der Küste Istriens mit Freunden mitgefahren (zu diesem Zeitpunkt hatten wir bereits Theorie und Navigation abgeschlossen).  Auf den Prüfungstörn in der Ostsee an sich als Erlebnis werde ich in einem gesonderten Post noch im Detail eingehen. Wo man den Törn macht, kann jeder selbst entscheiden. Ob auf Malle oder in der Ostsee…fast alles ist möglich. Natürlich ist der Preis und die Qualität dann verschieden. Ein Prüfer auf Malle kuckt wie man hört nicht so genau hin wie einer in der Ostsee, auch ist die See dort etwas ruhiger je nach Jahreszeit und man hat nicht so oft Vorfahrtsregeln während seiner Prüfung zu beachten. Aber Malle ist halt auch gleich mal locker doppelt so teuer. Außerdem sollte jeder für sich entscheiden ob er lieber eine Prüfung ablegt die etwas, naja sagen wir mal „entspannter“ ist oder unter realeren Bedingungen geprüft wird. Wie sagt man? „Die See prüft nach!“. Und wenn sie es tut, hätte ich persönlich ein besseres Gefühl wenn ich auch eine vernünftige Praxiswoche mit einer vernünftigen Prüfung hinter mir habe als eine Lari-Fari Prüfung weil es die Prüfer dort halt nicht so genau nehmen. Möchtet ihr bei einem Skipper an Bord sein, der auf Malle bestanden hat, in der Ostsee aber mit Pauken und Trompeten durchgerasselt wäre? Mit dem Theorie- und Nav-Teil verhält es sich übrigens ähnlich auf Malle. Die beiden Prüfungen kann man dort auch ablegen und so wird auch bei diesen beiden Prüfungen, wie ich mir habe sagen lassen, nicht so genau hingeschaut oder besser gesagt gar nicht hingeschaut. Wie ich mir berichten ließ, verlassen die Prüfer in aller Regel den Saal während der Prüfung. Und dann steht natürlich einer Gruppenarbeit, dem Nutzen von Apps oder des Internets Tür und Tor offen.

Wie ihr euch denken könnt, ist der Praxisteil des Scheins natürlich der geilste und man hat, eine nette Crew vorausgesetzt, eine Menge Spaß dabei. Das Lernen und Üben der Maneuver macht durchaus Laune und je nach Revier und Jahreszeit kommt der Törn auch ein bissl einem Urlaub gleich. Bei unserem Törn in der Ostsee im Juni hatten wir natürlich die komplette Woche das Ölzeug an und waren gut eingepackt, aber auch das hatte seinen Reiz und wir bereuen nicht das wir in der Ostsee unterwegs waren. Etwas Welle bis 1,5 Meter, guter Wind und eine agile Yacht machten dort reichlich Spaß und mir gefällt es im Norden Deutschlands ohnehin ziemlich gut. Auch das Treiben der Schifffahrt in den Fahrwassern und Häfen war sehr interessant mit zu erleben.


Wie immer freue ich mich über hilfreiche Kommentare und Anmerkungen ;-)

Und hier noch eine kleine Impression aus der Ostsee ;-) Mehr kommt dann mit dem separaten Post über den Ostsee-Praxistörn.





Euer Markus

4 Kommentare:

  1. Hallo Markus,
    ich weiß, dass "Besser-Wisser" so richtig keiner mag, ab es ist durchaus möglich den SKS "nur unter Motor" abzulegen. In diesem Fall müssen keine segelspezifischen Fragen in der Theorie-Prüfung beantwortet und keine Segelmanöver in der Praxis absolviert werden.

    Quelle: https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/SportSeeSchiffV/Richtlinien-SKS.pdf

    Kleiner Auszug daraus:
    „Zulassungsverfahren(§§ 4a, 5, 6 SportSeeSchiffV)
    Der Bewerber hat seinen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des Sportküstenschifferscheins auf dem dafür vorgesehenen Formular (Anlage 4) bei dem Prüfungsausschuss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin zu stellen. Der Bewerber wird zur Prüfung erst zugelassen, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt (§ 6 Abs. 1):
    • Besitz des Sportbootführerscheines-See gemäß § 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See
    • für die Antriebsart "Antriebsmaschine" Nachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Motoryachten in den Küstengewässern; für die Antriebsart "Antriebsmaschine und unter Segel" Nachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Segelyachten mit Antriebsmaschine in den Küstengewässern.
    Seemeilen müssen vor der Zulassung zur praktischen Prüfung nachgewiesen werden.
    • Nachweis über die Entrichtung der jeweiligen Gebühren (Zulassungsgebühr, Prüfungsgebühr, Gebühr für die Wiederholung einer Prüfung). Bei Rücktritt von der Prüfung wird die Zulassungsgebühr nicht erstattet.“

    Viele Grüße,
    Christian

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    1. Hoppla,

      das war mir nicht bekannt. Vielen Dank für den Hinweis. Hätte ich mir eigentlich denken können, dass man den SKS auch nur zum Brüllboot fahren machen kann ;-) naja, seihs drum...

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  2. Hallo Markus,

    Hast du eine Quelle von einer offiziellen Seite oder ähnliches, dass die die 300 Seemeilen nach dem SBF See gesammelt worden sein müssen?

    VG Amir

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    1. Hallo Amir,
      ich habe mal nochmal recherchiert und wie es scheint wurde inzwischen dieses Reglement mit den 300SM ab Erhalt des SBF See aufgehoben. Ich habe das unter Elwis.de nachgeschaut. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung meines Artikels war das defintiv noch der Fall und hatte einfach den Zweck, dass die 300 Seemeilen gesammelt wurde als der Bewerber mit dem Besitz des SBF See schon ein gewisses Verständnis für die Materie mitbringt und damit die 300 Seemeilen bewusst und in einer sinnvollen Funktion an Bord erwirbt. Unter der neuen Regelung kann man im Pronzip auch vn der Materie null Plan haben und einfach als Urlaubsgast 300 Sm mitsegeln ohne auch nur einen Handschlag an Bord zu tun und bekommt sie trotzdem als gültige Meilen für die Zulassung bescheinigt. Ich persönlich halte die neue Regelung nicht für sinnvoll, aber naja :). Übrigens ändern die Behörden diese Reglements für Prüfungszulassungen und Prüfungsinhalte recht häufig und damit kann sich die jetzige Regelung schon in Bälde wieder erledigt haben. Man muss das eigentlich ständig im Auge behalten um auf dem Laufenden zu sein...

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